Das darf rein
- Nur asbesthaltige festgebundene Baustoffe, z.B. Eternitplatten vom Dach oder von der Fassade
- Asbesthaltige Zementbaustoffe
- Zementfaserplatten
- Eternitplatten
Asbestfreie Faserzementplatten behandeln wir als asbesthaltige Baustoffe.
Asbesthaltige Baustoffe müssen in zugelassenen Big Bags mit der Aufschrift „Asbest“ staubdicht verpackt werden. Diese können Sie bei uns erwerben.
Z.B. Plattensack: 3,20 x 1,25 x 0,33 m
Oder Würfelsack: 0,90 x 0,90 x 1,10 m
Das darf nicht rein
- alle sonstigen Materialien
- alle sonstigen mit Asbest belasteten Materialien