Das darf rein
- Behandeltes Holz
- Druckimprägniertes Holz
- Holzfenster mit und ohne Glas
- Sämtliche Konstruktionshölzer aus dem Außenbereich
- Dachstuhlholz
- geölte Schalungshölzer
- Gartenzaun, Gartenhütte
- Holzwolle-Leichtbauplatten
(Umgangssprachlich häufig als Sauerkrautplatten oder Sauerkohlplatten bezeichnet)
Das darf nicht rein
- alle sonstigen Abfälle