Ausgeschlossen sind:
- Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Lösemittel, Kleber, Altöl usw.
- Asbesthaltige Materialien wie Eternitplatten, Asbestzement, Asbestisolierungen oder ähnliche Materialien.
- Kontaminierte Böden oder Erdreich, teerhaltige Materialien, produktspezifische Abfälle sowie besonders überwachungsbedürftige Abfälle.
Auch bei Verdacht auf Verunreinigung wird die Anlieferung zurückgewiesen. Der Anlieferer/Abfallverursacher versichert mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben richtig sind, die Annahmebedingungen gelesen und anerkannt werden. Bei Zuwiderhandlungen wird das Material kostenpflichtig zurück transportiert, sämtliche dadurch entstehenden Kosten werden dem Anlieferer/Abfallverursacher in Rechnung gestellt. Kontaminiertes Material wird gesondert behandelt. Gerne erstellen wir Ihnen spezielle Entsorgungskonzepte mit Preiskalkulation.