Holz
Was darf in den Altholzcontainer?
Holz/A IV
- Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- Imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich
- Bahnschwellen
- Leitungsmasten
- Sortimente aus Garten- und Landschaftsbau
- Industriefußböden
- Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz nur nach Rücksprache)
- Altholz aus Wasserbau
- Altholz aus Abbruch und Rückbau
Holz/AI-AIII
Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandelten Holz
(ohne schädliche Verunreinigungen)
- Sonstige Paletten mit Verbundmaterialien
- Schalhölzer
- Behandeltes Vollholz
- Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau
- Bauspanplatten
- Möbelholz mit Beschichtung
- Altholz aus Sperrmüll
